Kosten und Abrechnung in der Privatpraxis

In unserer Privatpraxis erfolgt die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Behandlungskosten in der Psychotherapie hängen von der Art der erbrachten Leistungen und der Komplexität des individuellen Behandlungsanliegens ab.

Die Kosten für eine neurologische Untersuchung sind nicht genehmigungspflichtig und werden von privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe übernommen.

Wenn Sie eine Psychotherapie bei uns beginnen möchten und privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, müssen Sie in der Regel einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne und stellen Ihnen alle benötigten Unterlagen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung und Genehmigung der Kostenübernahme von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig ist und daher unterschiedlich ausfallen kann. Sprechen Sie daher am besten vorab mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle, um sich über die Bedingungen für die Kostenübernahme zu informieren. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für weitere Fragen zur Verfügung.